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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dipl.-Ing. Thomas Kopatsch, Einzelunternehmen
Unternehmensberatung für Unternehmensorganisation, Technik und Technologie
Sitz: Roseggerstraße 11, 4240 Freistadt, Österreich
Stand: 01.10.2026

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Dienstleistungen, Beratungen, Workshops, Systemimplementierungen und technischen Analysen zwischen dem Auftragnehmer (Dipl.-Ing. Thomas Kopatsch) und dessen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").

  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des KSchG ist ausgeschlossen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsabschluss, Angebot & Rangfolge der Dokumente

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform, durch Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung.

  3. Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektauftrag, Einzelvereinbarung und schriftliche Nachträge gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.

§ 3 Vertragsgegenstand & Leistungsabgrenzung

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:

    • Qualitätsmanagement (QM): Beratung, Prozessanalyse, Aufbau/Optimierung von Qualitätsmanagementsystemen (z. B. nach ISO-Standards) und Vorbereitung auf Audits.

    • Technik & Technologie: Technische Beratung, Technologiestrategie, Systemarchitektur und digitale Prozessoptimierung.

    • KI & Automatisierung: Beratung, Konzeption und Begleitung bei der Implementierung von künstlicher Intelligenz und KI-gestützten Workflows.

  2. Soweit nicht ausdrücklich und in Textform anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung von Dienstleistungen (fachgerechtes, vertragsgemäßes Bemühen) und keinen Werkerfolg.

  3. Keine Zertifizierungsgarantie: Im Rahmen der QM-Beratung unterstützt der Auftragnehmer bei der Vorbereitung von Audits. Die erfolgreiche Zertifizierung durch externe Auditstellen wird nicht geschuldet, da der Erfolg von der tatsächlichen Umsetzung im Kundenbetrieb sowie Ermessensentscheidungen Dritter abhängt.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich qualifizierter Dritter oder Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

§ 4 Besonderheiten bei KI- & Technologieberatung

  1. Prüfpflicht von KI-Ergebnissen: Soweit generative KI-Tools (z. B. Sprachmodelle, Code-Generatoren, automatisierte Notetaker) verwendet oder beim Kunden eingeführt werden, ist dem Kunden bekannt, dass diese bauartbedingt fehlerhafte oder unvollständige Ausgaben erzeugen können („Halluzinationen"). Der Kunde verpflichtet sich, KI-generierte Daten, Dokumente, QM-Entwürfe oder Code-Bausteine vor der produktiven Verwendung eigenverantwortlich technisch und inhaltlich zu prüfen.

  2. Keine Freigabe durch KI: Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche, informationssicherheitsrechtliche oder regulatorische Freigabe von KI-Systemen, KI-generierten Ergebnissen oder durch den Kunden betriebenen Prozessen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform als gesonderte Leistung vereinbart wurde. Empfehlungen des Auftragnehmers ersetzen keine Prüfung durch Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsverantwortliche, Zertifizierungsstellen oder sonstige zuständige Fachpersonen.

  3. Verantwortung des Kunden: Auswahl, Freigabe, produktive Nutzung, Überwachung und Dokumentation von KI-Systemen sowie die Entscheidung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnisse liegen beim Kunden.

  4. AI-Act-Transparenz: Ab Geltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 EU AI Act (ab 2. August 2026) ist der Kunde für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (z. B. Chatbots, automatisierte Texte) gegenüber Endnutzern verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Umsetzung, übernimmt jedoch keine rechtliche Freigabe.

  5. Drittanbieter-Software: Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, Schnittstellenänderungen, Datenverluste oder Ausfälle externer Software- und KI-Anbieter (z. B. Microsoft, OpenAI, SaaS-Plattformen).

  6. Betriebliche Daten & Schutz: Der Kunde stellt sicher, dass in genutzte KI-Systeme nur Daten eingegeben werden, deren Vergabe an Drittsysteme datenschutzrechtlich (DSGVO) und bezüglich Geschäftsgeheimnissen zulässig ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer aktiv und stellt alle erforderlichen Informationen, technischen Zugänge, Systemdokumentationen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen oder Mehraufwände durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und werden nach den vereinbarten Stundensätzen nachverrechnet.

§ 6 Leistungsänderungen & Zusatzaufwand

  1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Soweit der Kunde zusätzliche Leistungen anfordert oder sich der Aufwand aufgrund nachträglich bekannt gewordener Umstände erhöht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand nach den vereinbarten Stundensätzen zu verrechnen.

  2. Der Auftragnehmer wird den Kunden über wesentliche Auswirkungen auf Aufwand, Termine oder Vergütung möglichst vorab informieren.

§ 7 Vergütung, Reisekosten, Rechnung & Zahlungsverzug

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmer innerhalb der EU erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren, sofern der Kunde eine gültige USt-IdNr. vorlegt. Der Kunde bestätigt, dass die angegebene UID-Nummer gültig und im EU-VIES-System verifiziert ist.

  3. Leistungen können nach Wahl des Auftragnehmers vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden, sofern nicht in Textform anders vereinbart. Reisezeiten werden mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes verrechnet. Reise-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und sonstige angemessene Nebenkosten werden gegen Nachweis bzw. gemäß gesonderter Vereinbarung verrechnet; für Pkw-Fahrten gilt ein Kilometergeld von EUR 0.90 pro Kilometer, sofern nicht anders vereinbart.

  4. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu überweisen.

  5. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen B2B-Verzugszinsen (§ 456 UGB) verrechnet. Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten in Höhe von EUR 40 (§ 458 UGB) zu verrechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug laufende Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung einzustellen.

§ 8 Anzahlung

  1. Bei Beauftragung von Workshops oder mehrtägigen Beratungsleistungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars binnen 7 Kalendertagen ab Auftragsbestätigung zu leisten. Die Terminreservierung wird erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich.

  2. Die Anzahlung wird auf das Gesamthonorar angerechnet.

  3. Storniert der Kunde den Termin, wird die Anzahlung auf ein etwaiges Ausfallhonorar gemäß § 9 angerechnet. Übersteigt das Ausfallhonorar die Anzahlung, ist die Differenz zu begleichen; unterschreitet es die Anzahlung, wird der Restbetrag rückerstattet.

  4. Bei kostenfreier Stornierung gemäß § 9 wird die Anzahlung binnen 14 Tagen rückerstattet, soweit keine konkret für den Auftrag angefallenen, nicht rückerstattbaren Fremd- oder vereinbarten Vorbereitungskosten bestehen. Für den nachweisbaren Bearbeitungs- und Reservierungsaufwand ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale von 10 % des Auftragswerts einzubehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 9 Storno & Ausfallhonorar

  1. Vereinbarte Termine (Beratung, Workshops, Analysegespräche) können vom Kunden bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei in Textform abgesagt oder verschoben werden.

  2. Bei Absage oder Verschiebung 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des vereinbarten Honorars als pauschalierten Schadenersatz zu verrechnen.

  3. Bei Absage oder Verschiebung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 % des vereinbarten Honorars als pauschalierten Schadenersatz zu verrechnen.

  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

  5. Konkret veranlasste, nicht stornierbare oder bereits angefallene Fremdkosten (insbesondere Reise-, Nächtigungs-, Lizenz-, Raummiet- und Drittanbietergebühren) sind unabhängig vom Absagezeitpunkt zusätzlich zu ersetzen.

  6. Eine bereits geleistete Anzahlung (§ 8) wird auf das Ausfallhonorar angerechnet.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Rechte an vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Methoden, Vorlagen, QM-Handbüchern, Prozessabläufen, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Analysen und Code-Snippets verbleiben beim Auftragnehmer.

  2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den ausdrücklich für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke. Die Einsichtnahme durch externe Zertifizierer, Auditoren, Behörden und Rechtsberater des Kunden ist davon umfasst.

  3. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung zur kommerziellen Verwertung, Unterlizenzierung oder Verwendung für verbundene Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

  4. Allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Tools, Modelle und bereits bestehende Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers bleiben von der Rechteeinräumung unberührt.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz & Auftragsverarbeitung

  1. Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

  2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  3. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Erteilung erforderlicher Informationen an betroffene Personen sowie die Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einzusetzen und – vorbehaltlich datenschutzrechtlicher Anforderungen – Unterauftragnehmer einzubinden.

§ 12 Haftung & Verjährung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Die Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

  4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Betriebsunterbrechung, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen. Der Ausschluss von Datenverlust gilt nicht, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

  5. Soweit eine Haftung des Auftragnehmers besteht, ist diese – ausgenommen bei Vorsatz, Personenschäden und zwingender gesetzlicher Haftung – der Höhe nach auf das für den schadensauslösenden Auftrag tatsächlich bezahlte Nettohonorar begrenzt.

  6. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls jedoch binnen drei Jahren ab Leistungserbringung, gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, für Personenschäden sowie soweit zwingendes Recht entgegensteht.

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt wurden.

  2. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Krankheit, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur, Cyberangriffe, Streik oder Ausfall von Subunternehmern) verlängern Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Behinderung.

§ 14 Referenznennung

Die Nennung des Kunden als Referenz sowie die Verwendung von Name, Firma, Marke oder Logo des Kunden bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 15 Rechtswahl, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen (IPRG) und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

  3. Die Parteien verzichten wechselseitig – soweit gesetzlich zulässig – auf das Recht der Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB / laesio enormis).

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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